Offener Brief,   22. Mrz. 2006



Ja hallo, Tom!

Das ist ja mal nett, daß DU Dich meldest und mir mit Ärger drohst, wo ich doch kostenlose Werbung für Deine (scheinbar tadellosen?!?) Sehnen gemacht habe ... [Sarkasmus aus!]

  1. Ich habe heute weder die Zeit noch Lust mich mit den rechtlichen Fragen diezbezüglich auseinanderzusetzten (Kindergeburtstag!).
  2. Darum werde ich den Link auf Deine eBay-Auktion wunschgemäß ersteinmal entfernen.
  3. Die von mir verwandte Bezeichnung "minderwertig" – könnte man mir als "Herabsetzung/Minderung im Zuge vergleichender Werbung" auslegen, was offensichtlich verboten ist, wie ich gerade nach kurzer Recherche feststellen mußte. Allerdings biete ich auf meiner Homepage KEINE Sehnen zum KAUF an, so daß ich mir nicht so sicher wäre, das dieser Passus anwendbar ist ...
    Wie auch immer, die Textpassage wird SO nicht wieder erscheinen und ich entschuldige mich hiermit für den nicht gesetzeskonformen Gebrauch!
  4. Wenn Du wüßtest, wie ich es hasse mich mit diesem Mist hier und jetzt beschäftigen zu müssen! Und das nur, weil Du bei eBay ein Foto eingestellt hast, daß so ziemlich alle Fehler, die man beim Bau einer "Flämischen Sehne" machen kann, so schön klar und deutlich gezeigt hat! Da konnte ich doch wirklich schwerlich widerstehen, oder ...
  5. Meine Intention war NICHT Deine Person oder Dein Geschäft zu schädigen, sondern ich habe dabei lediglich die von Dir abgebildeten "flämisch gespleißten Sehnen" im Sinn gehabt (exemplarisch für viele Angebote, nicht nur Deine!), da sie so sehr im Gegensatz zu den von mir gebauten stehen und zwar in folgenden Punkten:
    • Kardelen sind verdrillt
    • überhaupt nur zwei Kardelen
    • ungenügend eingedreht im Bereich des Öhrchens
    • Spleiß ungleichmäßig und (teilweise deutlich) erkennbar zu kurz ausgeführt
    Ob das nun gute oder minderwertige Qualität ist (ich hatte aus vorweggenommener Rücksichtnahme nicht einmal das Wort "schlecht" gebraucht!), sollten wir dann anderen zu bewerten überlassen.
  6. Ich habe bereits Gutachten geschrieben für Firmen, die die Fertigungs-Qualität der ihnen gelieferten Sehnen untersucht haben wollten. Ich WEISS wann ich eine hervorragende Arbeit (Sehne) sehe und wann nicht ...!
  7. Meiner Meinung nach habe ich mit dem (z.Zt. abgeschalteten) Link keinerlei Copyright etc. verletzt. Es war ein "nackter" Link auf eine externe Webseite. Nichts davon befindet sich in Form einer Datei auf meiner Homepage! Es war kein Foto und kein Text auf meiner Seite sichtbar! In wie weit man hier auf Unterlassung klagen könnte vermag ich momentan nicht zu sagen. Ich vermute aber, daß das nicht möglich ist.
  8. Anstatt MIR Ärger machen zu wollen, solltest Du Dich vielleicht in Klausur begeben und Deine Fingerfertigkeit bezüglich der Sehnenherstellung perfektionieren. Die Mühen würden sich bestimmt besser bezahlt machen. (Das Problem mit dem Link auf Deine Auktion löst sich nach Ablauf eines Viertel Jahres schließlich von selbst, wenn die Auktionsseite nicht mehr verfügbar ist. Etwas verwundert bin ich hier, denn das Viertel Jahr ist bereits vor drei Tagen abgelaufen! Der Link sollte also gar nicht mehr funktionieren ...!?!)
    Mit der Verwendung eines neuen Fotos kannst Du zusätzlich allen potentiellen Interessenten beweisen, zu was Du fähig bist ...!
  9. Ich werde das hier als "offenen Brief" auf meine Homepage stellen! Das ist sicher interessant für den ein-oder-anderen, mit was für einem Mist man sich alles herumschlagen muß, wenn man seine Meinung vertritt und wenn sich viele berufen fühlen aber nur wenige es wirklich sind ...

Falk



Nachtrag: 23. März 2006

Die im folgenden zitierten Textpassagen stammen aus einem umfangreichen (164 S.) Kompendium über Internetrecht. Als Datei in PDF-Format unter dem Namen Homepageabc.pdf im Netz verfügbar. Leider ist nirgends ein Autor noch eine Institution genannt, bei der man sich für diese umfangreiche Zusammenstellung bedanken könnte!


Ist das Setzen eines Hyperlinks erlaubnispflichtig?

Hyperlinks und Deeplinks
Wer einen Link zu einer anderen Seite herstellen will, fragt sich oft, ob er dafür zunächst die Erlaubnis des Websiteanbieters einholen muss. Dies wird man wohl zumindest für Hyperlinks und Deeplinks verneinen müssen, da das Setzen eines einfachen Links grundsätzlich keine Rechtsgutsverletzung darstellt.
In der Paperboy-Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) vom 17.07.2003 (vgl. BGH Az: I Z 259/00), die diese Problematik behandelt, wird dargelegt, dass das Setzen eines Hyperlinks zu einer fremden Website das Vervielfältigungsrecht des Urhebers nicht verletzt.

[etwas weiter im Text heißt es:]
Der Link ermöglicht es dem Nutzer nur, eine bestimmte Website abzurufen. Er stellt einen Hinweis auf ein bestimmtes Angebot dar. Auch ohne den Hyperlink, als direkte Verbindung, wäre es dem Nutzer also möglich, die Website aufzurufen. Der Link erleichtert als technisches Hilfsmittel folglich nur das Abrufen der Information, indem es dem Nutzer die Eingabe der Websiteadresse in der Kopfzeile (dem URL) erspart. Dies gilt laut Bundesgerichtshof ferner für das Setzen von Deeplinks, die auf einen hinter der Startseite liegenden Internetauftritt hinweisen. Die Umgehung der Eingangsseite wird vom Bundesgerichtshof auch nicht als unlauterer Wettbewerb qualifiziert, ...
[etwas weiter im Text heißt es dann:]
Hyperlinks und Deeplinks sind nach dieser Rechtsprechung bei der Fülle von Informationen im Internet für die sinnvolle und effiziente Nutzung des Internets unabdingbar. Durch das Setzen dieser Links auf eine öffentlich zugänglich gemachte Seite wird daher auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (gem. § 15 UrhG) nicht verletzt.
Gegen eine Erlaubnispflicht spricht weiter, dass derjenige, der etwas ins Internet stellt, grundsätzlich weiß, dass die Öffentlichkeit Zugang zu seinem Angebot hat und dies sogar bezweckt. Man kann daher für das Setzen eines Links grundsätzlich eine konkludente Zustimmung des Website-Anbieters annehmen.

[etwas weiter im Text heißt es dann:]
Will der Anbieter die Seite nicht für jedermann zugänglich machen, so kann er mit Hilfe von Zugangscodes den freien Zugang unterbinden. Zum anderen kann das Verlinken mit einer Website durch technische Vorkehrungen verhindert werden. Die Umgehung einer solchen technischen Vorrichtung wird wohl aber nicht zulässig sein.
Abschließend ist daher festzuhalten, dass nach dieser Rechtsprechung grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass man einfache Hyperlinks und Deeplinks auch ohne Erlaubnis des Website-Anbieters setzen darf. Ginge man von einem Zustimmungserfordernis für das Setzen eines solchen Links aus, würde dies sonst wahrscheinlich zur Zerstörung des Wesens des World Wide Webs führen. Der schnelle Zugang zu Informationen wäre nicht mehr möglich.

[und noch weiter im Text heißt es schließlich:]
Einer direkten Aufforderung, den Link zu entfernen, sollte jedoch aus Sicherheitsgründen Folge geleistet werden, da es eine konkrete Rechtsprechung diesbezüglich gibt es jedoch noch nicht. In einer solchen Situation wird zumindest teilweise davon ausgegangen, dass dann das stillschweigende Einverständnis entfällt. Fraglich ist nur, ob eine solche Ansicht nicht der jetzigen Auffassung des Bundesgerichtshof widerspricht. Denn dieser geht davon aus, dass das Setzen des Deeplinks in der Paperboy-Entscheidung rechtmäßig war, und dies, obwohl die Klägerin letztendlich deutlich gemacht hatte, dass sie nicht verlinkt werden wollte.



Antwort: NEIN, aber ...!


Es dürfte Dir also grundsätzlich nicht möglich sein mir die Linksetzung zu untersagen, schon gar nicht, wo es sich um eine eBay-Seite gehandelt hat, deren Dienstanbieter Du nicht bist. Da ich keinen Nerv habe mich in Zukunft weiterhin mit diesem Problem zu befassen verzichte ich trotzdem auf die Reaktivierung – zumal besagter Link sowieso in kürzester Zeit "tot" sein dürfte.

Ich habe mir heute einmal erlaubt Deine Homepage anzuschauen – war ja nicht schwer zu finden. Seit 2004 bist Du also begeisterter Bogenschütze? Das ist fein! Ich kann aber nichts dafür, daß ich Dir diesbezüglich über 20 Jahre voraus habe! Im Laufe der Zeit werden dann die Sehnen fast zwangsläufig besser, oder? Nein, nicht unbedingt! Manch einer lernt es nie, andere wiederum machen drei Stück und es "flutscht".
Man kann sich auch fragen, warum im Mittelalter (s.l.) "flämische" Sehnen in Flandern gemacht wurden und nicht jeder Schütze im weiten Europa sie sich selbst gewickelt hat!? Zumal es keinen online-Versand-Handel gegeben hat und es so sicher 1000x schneller gegangen wäre ...!



Home

Stand: 23.03.2006